Vor Johann zu dem Sterren, weltlichem Richter zu Mainz ("Mentzen") und Schultheiß zu Gau-Algesheim ("Algensheim"), und den Schöffen daselbst ("Wernher Halpsteder", Heinrich Mauchenheimer, Konrad Gausperg, Hertwin, "Jorige", "Herbil", "Gruwel" und "Peder von Kemden"): Verkaufen "Henichen", "Honeckers" Sohn, u.s. Fr. zu Gau-Algesheim ("Algensheim") St. Klara zu Mainz 1 Pfd. Ewiggült, fällig dem Klosterhofmann zu Gau-Algesheim ("Algensheim") oder unmittelbar dem Kloster auf Martini, spätestens in den vier Weihnachtstagen. - Die Verkäufer setzen zu Unterpfand: 1) Ihr Haus neben "Stales" Hof - gibt 9 Schillinge Heller Bodenzins; 2) 1/2 Morgen Weingarten "of dem Sande", bei "Roden Bernere" - zinst 1 "sumeren" Korn; 3) 1 Drittel Weingarten "an dem Siedewege", bei "Henne Degker" - zinst 5 Viertel Wein St. Klara. S.: Schultheiß. "Der da ist gegeben 1354 of den fritag für sent Katherinen tage."
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