Hans Lutz, Schultheiß zu Unterderdingen, wegen Unterlassung belastender Aussagen vor dem Vaihinger Stadtgericht, auch Verleitung anderer zu unwahren Angaben, die zum Freispruch des Hans Martin aus Kirnbach, Knecht des Pfarrers zur Derdingen, führten, zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten einiger vom Adel und seiner Freundschaft begnadigt und nach Bezahlung seiner Gefängnisatzung freigel., schwört U. und gelobt, sich nicht aus dem Fürstentum zu entfernen und sein Hab und Gut nicht zu verändern. H. Lutz hatte auf Befehl seines Herrn, des Abtes Lukas von Herrenalb, die zwei Dienstknechte Hans Brun und Andres Grau, auch den Stoffel Scheinbart aufgefordert, in dem Prozeß gegen Hans Martin glimpflich auszusagen, wie auch er selbst dem Gericht wider besseres Wissen die Wahrheit vorenthielt; Martin hatte nämlich in Hans Faulhabers Haus zu Derdingen bei einer Zeche vor anderen Mitgesellen über Herzog Ulrich fröhlich gesungen und gesagt, er habe dem Herzog in das Land verholfen, er wolle wieder helfen ihn daraus zu verjagen bis gen Mömpelgard auf das Schloß; da müsse er Besen machen, wie er zuvor auch getan. Daraus hatte sich ein Schlaghandel entwickelt, der den Martin vor Gericht brachte. Der A. hatte durch das Verhör zweier Gesellen, das in Anwesenheit der Dienstknechte Brun und Grau stattfand, von der Sache erfahren, danach die beiden Dienstknechte in der oben geschilderten Weise zu beeinflussen versucht. - Bürgen (um 1000 fl): 1) Martin Kratzer, Schultheiß zu Oberderdingen 2) Hans Schlauch 3) Wendel Schlauch 4) Aberlin Schlauch 5) Hans Lutz d.J 6) Bernhard Illinger, a.a. Oberderdingen 6) Balthasar Haug 7) Hans Haug 8) Jakob Haug von Unterderdingen 9) Schaf Hans 10) Wendel Haber von Kürnbach 11) Hans Bach (Sohn des Wendel Bach) aus Flehingen. Beilage: Kopie dieser Urkunde, Pap., Libell 6 Bl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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