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Otto von Hoya, Bischof von Münster, versichert für sich und sein Stift, daß er seinen und des Stifts Anteil an den Schlössern, Land und Amt Cloppenburg und Friesoythe (Oyte) samt Zubehör, wovon er die Hälfte mit seinen Freunden erobert und ein Viertel vom Bischof von Osnabrück gegen sein Recht an Vörden (Voyrden) eingetauscht hat, gemäß dem bei seinem Amtsantritt gegenüber dem Stift geleisteten Gelöbnis (huldinge) beim Stift Münster behalten und lassen will. Siegelankündigung des Bischofs und des Domdekans und -kapitels der Kirche zu Münster. ipso die circumscisionis Domini

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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