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Papst Martin V. erteilt auf Bitten des Kapitels B. M. V. zu Aachen, in dessen Stiftskirche am letzten H. Kreuzfest ein Altarpriester derselben (presbiter perpetuus beneficiatus in ecclesia) nach zelebrierter Messe am Marienaltar von Mehreren gewalttätig überfallen und erheblich verwundet worden, was zu nicht geringem Blutvergießen und zur Befleckung des Altars geführt habe, wegen des trotzdem an der Kirche und selbst an genanntem Altar aus Rücksicht auf die Haltung der Aachener Bürgerschaft (die sich auf das angebliche Privilegium gestützt) fortdauernd abgehaltenen Gottesdienst bis zu erfolgter Sühne Dispens, unter Befreiung der betreffenden Priester von jedem aus ihrer Handlungsweise etwa zu besorgenden Nachteil und Makel und indem er zugleich den Dechanten und Subdechanten ermächtigt, dieses Mal und so oft sich innerhalb der nächsten 5 Jahre dazu Veranlassung bietet, die Kirche und den Kirchhof mit vorher durch einen katholischen Bischof gesegnetem Wasser zu entsühnen (reconciliare). Datum Rome apud ss. Apostolos, X Kal. Julii, pontificatus nostri anno undecimo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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