Der Dechant von Mariengraden zu Köln als apostolischer Seits bestellter Richter in Angelegenheit der Güter des Adalbertstifts zu Aachen, erlässt ein Urteil in contumatiam gegen Heinrich von Wygemunt, Johann von Fitschyr, die Frau Trepont, Johann Rynart und Komplizen (welche dem Adalbertstift 500 Müdder Getreide weggenommen und im ersten Termin die Tatsache der Wegnahme mit Berufung auf die angebliche Zustimmung des Kapitels zugestanden, im zweiten Termin aber zur Beweisführung nicht erschienen) mit dem Auftrag an die betreffenden Pfarrgeistlichen, die Letztgenannten zur Genugtuung sowohl hinsichtlich ihres jüngsten Verhaltens als der Forderungen des Stifts und der Prozesskosten innerhalb 10 Tagen, bei Strafe der Exkommunikation anzuhalten. "Datum anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo sento, in crastino sancti Petri"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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