Graf Johann von Nassau und Diez bekundet, daß er zur Beilegung der Irrungen, die etliche Weile zwischen Herrn Dietrich vom Stein, Chorbischof und Domherrn zu Trier, einer- und Ritter Johann Frei von Dehrn, dessen Bruder Friedrich und Diethart Hoenberger als Vögten des Vogthofes zu Dietkirchen andererseits wegen des Imbisses ('imptz') bestanden, den der Chorbischof jährlich einmal den Vögten, Schultheißen, Fronboten und Schöffen desselben Gerichts nach altem Herkommen zu geben verpflichtet ist, nach dem Willen der Parteien und als oberster Vogt, nachdem die Vogtei von seinen Voreltern pfandweise versetzt ist, einen Schiedstag nach Limburg auf heute, den 17. November ('maendag nach Martini) anno etc.' 88 angesetzt und dort folgendes vereinbart hat. Der Chorbischof soll jährlich den Schultheißen, Fronboten und den 12 Schöffen, solange er lebt, für den Imbiß 4 geräderte Weißpfennig geben, womit jene zufrieden sein sollen. Hierin haben die jetzigen Schöffen gewilligt auf Geheiß des Grafen Reinhart von Leiningen, Herrn von Westerburg, und Johann, Herrn von Runkel, Vetters und Neffen des Ausstellers, unter denen die Mehrzahl der Schöffen ansässig ist. Der Aussteller, Johann Frei und dessen Anhang sowie Schultheiß, Fronboten und Schöffen behalten sich nach dem Tode des Chorbischofs ihr Recht an jenem Fronhof und Gericht vor. - Hierüber wurden zwei gleichlautende Urkunden gefertigt, und auf jede drückten der Aussteller sowie der vorgenannte Graf Reinhart von Leiningen und Herr Johann von Runkel ihr Siegel auf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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