Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Falschgeldvorwurf gegen Jan Petersen van der Hagen verurteilt zu Pranger und Stadtverweisung
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Falschgeldvorwurf gegen Jan Petersen van der Hagen aus Amsterdam: Jan Petersen van den Hagen aus Amsterdam, Sohn des Peter van der Hagen in Middelburg, hat in Münster eine Menge falschen Geldes (Kupfermünzen des Domkapitels) ausgegeben. Er will es von dem Brillenmacher Zacharias Jansen in Middelburg erhalten haben. Offenbar hat er es selbst angefertigt. Er hat auch in Münster Kupferschrot gekauft, behauptet aber, dieses sei für den Münzenmeister Anton Hoyer in Emmerich bestimmt gewesen. Er gibt auch zu, ein "Schraubwerk" zur .Anfertigung von Münzen in .Amsterdam zu besitzen, will aber nur Handel mit solchen Schraubwerken betrieben haben, z. B. eines an den Münzmeister Johan Weintchens (Winekens) in Bremen verkauft haben. Der Rat in Münster ersucht die Städte Amsterdam, Middelburg, Bremen und Emmerich um sachdienliche Ermittlungen und schickt den Prokurator Franz Peick und den Münzmeister Herman Potthoff nach Amsterdam und Middelburg. Auf deren Antrag wird in Amsterdam bei Isaak Starck, bei dem der Angeklagte wohnte, Haussuchung abgehalten, wobei dieser flieht. Es werden falsches spanisches Geld und Streifen zur Anfertigung von Falschgeld gefunden. Es stellt sich heraus, dass der Angeklagte und sein Vater in Amsterdam wegen Anfertigung falschen spanischen Geldes verurteilt sind. Eine Abschrift des damaligen Geständnisses des Angeklagten wird dem Rat in Münster übermittelt. Auf Bitten seiner Verwandten verwenden sich für den Angeklagten der Prinz Moritz von Oranien, ein Prinz von Portugal und Graf Adolf von Bentheim. Gemäß dem Gutachten der Universität Marburg ergeht das Urteil am 17. März 1618 dahin, dass der Angeklagte am Pranger mit Ruten ausgestrichen und des Stifts Münster verwiesen werden soll. Das Urteil wird vollstreckt. Erwähnt werden Kaspar BIome; Gert Weischer; Jörgen Bolte; Henrich Loman; Schuhmacher Johan Brune; Berndt Otto; Wirt Rotger Nüse; Bernard Nientidt; Gerhard Natorff; Notar Johan Wilckinghoff; Herman Vorschepoel; Arnold und Daniel Petersen in Amsterdam, Brüder des Angeklagten; Hans Stute aus Geseke; Kornelius Quartgebür; Kornelius Erpenbeck, Johan Gerrit Knickhaus und Peter Hutzart in Amsterdam.