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Falschgeldvorwurf gegen Jan Petersen van der Hagen verurteilt zu Pranger und Stadtverweisung
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Enthält: Falschgeldvorwurf gegen Jan Petersen van der Hagen aus Amsterdam: Jan Petersen van den Hagen aus Amsterdam, Sohn des Peter van der Hagen in Middelburg, hat in Münster eine Menge falschen Geldes (Kupfermünzen des Domkapitels) ausgegeben. Er will es von dem Brillenmacher Zacharias Jansen in Middelburg erhalten haben. Offenbar hat er es selbst angefertigt. Er hat auch in Münster Kupferschrot gekauft, behauptet aber, dieses sei für den Münzenmeister Anton Hoyer in Emmerich bestimmt gewesen. Er gibt auch zu, ein "Schraubwerk" zur .Anfertigung von Münzen in .Amsterdam zu besitzen, will aber nur Handel mit solchen Schraubwerken betrieben haben, z. B. eines an den Münzmeister Johan Weintchens (Winekens) in Bremen verkauft haben. Der Rat in Münster ersucht die Städte Amsterdam, Middelburg, Bremen und Emmerich um sachdienliche Ermittlungen und schickt den Prokurator Franz Peick und den Münzmeister Herman Potthoff nach Amsterdam und Middelburg. Auf deren Antrag wird in Amsterdam bei Isaak Starck, bei dem der Angeklagte wohnte, Haussuchung abgehalten, wobei dieser flieht. Es werden falsches spanisches Geld und Streifen zur Anfertigung von Falschgeld gefunden. Es stellt sich heraus, dass der Angeklagte und sein Vater in Amsterdam wegen Anfertigung falschen spanischen Geldes verurteilt sind. Eine Abschrift des damaligen Geständnisses des Angeklagten wird dem Rat in Münster übermittelt. Auf Bitten seiner Verwandten verwenden sich für den Angeklagten der Prinz Moritz von Oranien, ein Prinz von Portugal und Graf Adolf von Bentheim. Gemäß dem Gutachten der Universität Marburg ergeht das Urteil am 17. März 1618 dahin, dass der Angeklagte am Pranger mit Ruten ausgestrichen und des Stifts Münster verwiesen werden soll. Das Urteil wird vollstreckt. Erwähnt werden Kaspar BIome; Gert Weischer; Jörgen Bolte; Henrich Loman; Schuhmacher Johan Brune; Berndt Otto; Wirt Rotger Nüse; Bernard Nientidt; Gerhard Natorff; Notar Johan Wilckinghoff; Herman Vorschepoel; Arnold und Daniel Petersen in Amsterdam, Brüder des Angeklagten; Hans Stute aus Geseke; Kornelius Quartgebür; Kornelius Erpenbeck, Johan Gerrit Knickhaus und Peter Hutzart in Amsterdam.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.