Ulrich von Habsberg ("Hasperg") [abgeg. Burg bei Warmtal Gde. Langenenslingen/Lkr. Biberach] beurkundet als Vorsitzender eines Schiedsgerichts, das in Glassenhart ("Zu/o/ dem Glassenhart") [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] abgehalten wurde, die Entscheidung in einem Streit zwischen Kaspar von Freyberg [Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] und dem Ulmer Bürger Peter Gossolt. Dabei wirkten als Schiedsleute auf Seiten des Kaspar von Freyberg der Vogt in Günzburg Hartmann Steinheimer und der Günzburger Bürger Jakob Rudolf genannt Zeller sowie auf Seiten des Peter Gossolt die Ulmer Bürger Leonhard ("Lienhart") von Günzburg und Johann Stöcklin mit. Kaspar von Freyberg fordert Frondienste von zwei Gütern in Erbishofen ("A/e/lbishofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], da diese der Herrschaft Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], die er derzeit als Pfandbesitz vom Erzherzogtum Österreich innehat, dienst- und vogtbar seien. Dagegen erklärt Peter Gossolt, dass sein Vater und er diese Güter frei von Dienstleistungen für die Herrschaft Pfaffenhofen besitzen und diese auch nicht dem Gericht in Pfaffenhofen unterworfen seien. Nach Prüfung der von beiden Parteien vorgebrachten Beweismittel entscheiden die Schiedsleute, dass Peter Gossolt mit einem Eid beschwören soll, dass die strittigen Güter der Herrschaft Pfaffenhofen weder dienst- noch vogtbar sind. Nachdem dieser den geforderten Eid vor ihnen geleistet hat, weisen sie die Klage des Kaspar von Freyberg ab.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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