Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) stellt nach Beratung mit Dekan und Konvent seiner Kirche fest, daß die Anzahl der Nonnen, die in dem ihm unterworfenen Kloster Allendorf (Alden-) Gott dienen, wegen der Armut des Klosters und dem Mangel an Lebensmitteln für das Bestehen des Klosters schädlich ist. Er ordnet daher an, daß dort nicht mehr als 45 Pfründnerinnen angenommen werden und niemandem eine Pfründe über diese Zahl hinaus angewiesen wird. Der Abt siegelt (1); der Dekan Dietrich und der Konvent kündigen zum Zeichen der Zustimmung ihr Siegel an (2).