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Andreas Mayer, Prior, und der Konvent Unserer lieben Frauen Brüder in Ravensburg haben mit Zustimmung ihrer Pfleger Philipp Schindelin von und zu Unterreitnau und Philipp Schultheiß, beide Bürgermeister zu Ravensburg, sowie von Bürgermeister und Rat als Oberpfleger Mathis Leen, Anstett Seck d.A., Jörg Leen und Hans Hanser bewilligt, daß sie die beiden Höfe in Lengenweiler, die sie als Erblehen innehaben, teilen. Sie haben auch jedem einen Hof zur Hälfte verliehen. Mit vorliegender Urkunde verleihen die Aussteller einen halben Hof dem Balthasar ("Balthauß") Buchmüller ("Buochmiller") zu Lengenweiler zu rechtem Erblehen. Zu dem Hof gehören das ausgemarkte Haus, Stadel und "werckhlendli" ob dem Stadel samt Garten und Speicher, ferner 8 Jauchart Acker im oberen Ösch gegen Ringgenburg, eine halbe große Jauchart an der Öhmdbreite ("embdbraitin"), 1/2 Jauchart im Gölhart Ösch, 3 Jauchart genannt der Mörgelacker, 6 Jauchart genannt die Gelhartbreite, im Brünlins Ösch 1 Jauchart genannt der Steinacker, 1 Jauchart genannt der Vischbetacker, zwei Halden mit 3 Jauchart, 1 Jauchart genant der Leten Acker, 3 Jauchart genannt die Heidenäcker, ein Wald von 3 Jauchart genannt das Halbholz, neun Mahd Heuwachs, eine Wiese von 1 Mahd genannt der Ainhedler, 1 Mahd genannt der Muckenwinkel, die 2 Mahd messende Breitenwiese, die 3 Mahd messende Hintere Wiese, 2 Mahd im Rüeth, die Wechselwiesen sind. Bezüglich der Tränke wurde bei Teilung des Hofs vereinbart, daß Buochmiller und Jörg Leen aus einer "zugen" tränken, aber jeder einen eigenen Tränktrog haben solle. Jörg Leen muß ihm auch ein Wegerecht zum Brunnen und in die Kirche geben. Buochmiller soll Leen als Baukostenzuschuß ("Zimmersteuer") 35 fl geben, weil dieser ein neues Haus bauen muß. Buochmiller soll seine Hälfte in gutem Zustand halten und nicht weiter teilen. Verkaufen darf er nur an Leute, die den Ausstellern bzw. Bürgermeister und Rat zu Ravensburg genehm sind. Das Kloster kann den Hof 10 ß d billiger als andere Interessenten erwerben. Jährlich zu Martini entrichtet der Beliehene an Zins 2 Scheffel 4 Streichen Vesen, 3 Scheffel Hafer, 10 ß d an Geld, alles in Ravensburger Maß und Währung, ein Streichen Erbsen, 4 Hühner, 30 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Hof heim, doch dürfen die Aussteller den Beliehenen nicht wegen höherer Zinsen vertreiben. Im Erbfall muß das Kind, welches den Hof bekommt, die anderen auslösen. Einigen sich die Kinder nicht, entscheiden Bürgermeister und Rat aufgrund eines alten Vertrags. Da Jörg Leen und Balthus Buochmiller in ihren Gütern kein Bauholz ("Zimmerholz") haben, sollen sie es von Anstett Seck und Mathis Leen zum Bau eines Hauses und eines "anstoß" am Stadel bekommen, aber nur für dieses Mal und sonst nicht. Das Kloster kann für seinen Bedarf Bauholz aus den genannten Gütern nach Ravensburg oder Markdorf holen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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