Georg von Weickersheim, Probst zu Selz, und Heinrich von Müllnheim, Stettmeister zu Straßburg, vermitteln einen Vergleich zwischen den Gemeinden Freistett und Gambsheim im Elsass über ihre Ansprüche auf den Besitz des Wörthes Barraw und des Weide- und Holzrechts daselbst.