Vergleich zwischen dem Beisitzer Johann Christian Brandis und dem Erbsälzer Caspar Christian Mellin, beide Werl, über den Besitz einer Holzstätte, die Mellin vor vielen Jahren vom Herrn von Lilien aufm Markt gekauft hat. Brandis verzichtet auf seine Ansprüche an den Platz, Mellin zahlt ihm 12 Rtlr. und überträgt ihm seine Forderung an die Erben des + Bürgermeisters und Erbsälzers von Pape, die von den Erben des Bürgermeisters Menge in Soest herrührt

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