Der bischöfliche Richter Tilemann Schroder zu Ahlen bekundet, daß der Bürger Reckart de Rydder und seine Ehefrau Grete zu Ahlen dem dortigen Bürger Gottschalk dem Meyer und seiner Ehefrau Katharina als Gastmeistern des Gasthauses auf der Kampstraße eine jährliche Rente aus ihrm in Ahlen zwischen den Häusern Ludecke Danckels und des "Doven Scrivers" gelegenen Hause, sowie aus Ländereien verkauft haben, die am Dalwege in der Ahlener Feldmark liegen und von Äckern Ludwig von der Sunghers undder Bürgerin Wilke zu Ahlen begrenzt sind. Bürgen: Godeke Smedinck und Johann Strenckel. Zeugen: Johann de Redder junior und Bernhard Holle, Bürger zu Ahlen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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