Pfalzgraf Johann als Propst des Michaelsstifts zu Klingenmünster sowie der Dekan und das Kapitel des Stifts geben ihre Einwilligung, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz und sein Sohn Ludwig, Vater bzw. Bruder Johanns, an Graf Ludwig von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, eine jährliche Gülte über 500 Gulden zugestellt und dazu ein Unterpfand gesetzt haben. Dieser Brief vom 4.2.1507 bestimmt, dass vierteljährlich zur Fronfasten ein Viertel des Betrags von einigen Ämtern, Schlössern, Städten, Dörfern und Flecken zu entrichten ist. Diese Angelegenheit sowie die Unterpfändung betreffen auch das Schloss Landeck mit Zugehör, das Eigentum des Stifts ist und von diesem zu Lehen rührt. Trotz dieser Zustimmung verbleiben die Herrschaftsrechte und Gerechtigkeiten, die das Stift bislang in den zu dem Lehen gehörigen Dörfern hatte, weiterhin beim Stift.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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