Petter Schembucher zu Vilsingen bekundet, daß er von Abt Georg und Convent zu Salmanßweyler des Klosters eigen Gut mit Haus, Hofraite, Garten, Acker, Wiesen und aller Zugehörung zu Vilsingen zu Erblehen empfangen hat, so wie das seine Mutter Agneßa Bruggerin auch vom Kloster zu Erblehen hatte. Der jährl. auf Martini fällige Zins beträgt 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige Landeswährung, 1 Viertel Eier, 2 Hühner und 1 Henne, lieferbar nach Meßkirch in des Klosters Behausung. Will er das Gut verkaufen, so hat das Kloster um 1 Gulden unter der Kaufsumme das Vorkaufsrecht; macht das Kloster von diesem Recht keinen Gebrauch, so erhält es 1 Gulden zur Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn. Zieht ein neuer Abt auf, so muß das Gut mit einem rhein. Gulden empfangen werden, auch sind dann neue Briefe (Lehenbrief und Revers) aufzustellen. Hält er das Gut nicht in gutem Stand, oder wird es in Jahresfrist von dem Nachfolger nicht empfangen, so fällt es heim
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Petter Schembucher zu Vilsingen bekundet, daß er von Abt Georg und Convent zu Salmanßweyler des Klosters eigen Gut mit Haus, Hofraite, Garten, Acker, Wiesen und aller Zugehörung zu Vilsingen zu Erblehen empfangen hat, so wie das seine Mutter Agneßa Bruggerin auch vom Kloster zu Erblehen hatte. Der jährl. auf Martini fällige Zins beträgt 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige Landeswährung, 1 Viertel Eier, 2 Hühner und 1 Henne, lieferbar nach Meßkirch in des Klosters Behausung. Will er das Gut verkaufen, so hat das Kloster um 1 Gulden unter der Kaufsumme das Vorkaufsrecht; macht das Kloster von diesem Recht keinen Gebrauch, so erhält es 1 Gulden zur Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn. Zieht ein neuer Abt auf, so muß das Gut mit einem rhein. Gulden empfangen werden, auch sind dann neue Briefe (Lehenbrief und Revers) aufzustellen. Hält er das Gut nicht in gutem Stand, oder wird es in Jahresfrist von dem Nachfolger nicht empfangen, so fällt es heim
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 305
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1564 Februar 19 (1564 Februar 19 (Samstag nach Estomichi))
Urkunden
Siegler: Hainrich Wiglin, Alt-Stadtammann zu Meßkirch
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Brugger, Agnes
Georg II.; Abt von Salem (1558-1575)
Schembucher, Peter; Vilsingen
Wiglin, Heinrich
Meßkirch SIG
Pfullendorf SIG
Salem FN
Vilsingen, Inzigkofen SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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