Petter Schembucher zu Vilsingen bekundet, daß er von Abt Georg und Convent zu Salmanßweyler des Klosters eigen Gut mit Haus, Hofraite, Garten, Acker, Wiesen und aller Zugehörung zu Vilsingen zu Erblehen empfangen hat, so wie das seine Mutter Agneßa Bruggerin auch vom Kloster zu Erblehen hatte. Der jährl. auf Martini fällige Zins beträgt 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige Landeswährung, 1 Viertel Eier, 2 Hühner und 1 Henne, lieferbar nach Meßkirch in des Klosters Behausung. Will er das Gut verkaufen, so hat das Kloster um 1 Gulden unter der Kaufsumme das Vorkaufsrecht; macht das Kloster von diesem Recht keinen Gebrauch, so erhält es 1 Gulden zur Weglöse und 1 Gulden zu Handlohn. Zieht ein neuer Abt auf, so muß das Gut mit einem rhein. Gulden empfangen werden, auch sind dann neue Briefe (Lehenbrief und Revers) aufzustellen. Hält er das Gut nicht in gutem Stand, oder wird es in Jahresfrist von dem Nachfolger nicht empfangen, so fällt es heim

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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