Hintergrund des Streits ist die Ausschreibung einer Brandschatzung zur Abwehrung einer französischen Invasion „mit Schwert und Flamme“. Zur Entlastung des verarmten Landmannes haben sich die Inhaber von Ritterlehnsgütern und -höfen freiwillig bereit erklärt, einen Steuerbeitrag von 300 Rtlr. (400 Rtlr. ?) zu übernehmen. Als sich später Dietherich Joseph Speckheuwer, der Inhaber des Gutes Köttenich, weigerte, seinen Anteil an den Kontributionen zu bezahlen, ließ der Abt das Vieh des Köttenicher Halbmanns pfänden. Speckheuwer wandte sich daraufhin mit der Bitte um Schutz seiner Lehnsfreiheit an den Pfalzgrafen bei Rhein, der als Herzog von Jülich Vogt und Schutz- und Schirmherr von Kornelimünster ist. Auf Befehl des Pfalzgrafen bzw. der jül.-berg. Regierung zu Düsseldorf fielen die beklagten Vögte ins Land Kornelimünster ein und pfändeten Vieh von den Pächtern des Abts auf dem Fronhof und den Höfen Nümmerich (Komerich ?, Aachen-Brand) und Merscheid (?). Der Abt klagt vor dem RKG aufLandfriedensbruch, Verletzung der Reichskonstitution von der Pfandung und Mißbrauch des Vogteirechts sowie auf Rückerstattung des gepfändeten Viehs oder Schadenersatz. Ferner klagt er auf Heimfall (Caducität) des Lehens Köttenich, da sich Speckheuwer als Verursacher dieses Überfalls der Felonie schuldig gemacht habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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