Schneidermeister Gottlieb Heinrich Fehrmann aus Rathewalde [w. Hohnstein] gegen die Gemeinde Lohmen wegen Übereignung des bereits zugesagten Gemeindegrundstücks zum Hausbau und Schadenersatz für die durch die Verzögerung entstandenen Kosten, Bd. 2

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Sächsisches Staatsarchiv
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