Abt Dietrich von Helmarshausen erkennt, als Obmann (overmanne) in einem Prozess zwischen Borchard von Papenheim und Abt Dietrich von Corvey, Corvey nicht für verpflichtet an den Borchard eine seit 30 Jahren verlorene Kornrente, über deren Verlust Borchard geschwiegen, demselben zu ersetzen.