Search results
  • 37 of 195

Geldorf von Hüls genehmigt, dass seine Untersassen Coen Genikes zu Hüls dem Konvent des Franziskanerordens dritter Regel daselbst sein Wohnhaus verkauft hat, indem er, der Aussteller, zugleich dieses Haus von allem Unrath, Gülten, Dienste und Lasten befreit, unter der Bedingung jedoch, dass der Konvent hinfort zu seinem, seiner Eltern und Frau Seelenheil alljährlich zu Lichtmess ein Pfund Wachs in die Kirche zu Hüls entrichten. Deutsche Urkunde, mit den Siegeln des Ausstellers und dessen Bruder Friedrich von Hulse.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...