Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Johann Scheyncke (Schyncke, Scyncke) bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme den Gebrüdern Wilhelm vangen Speet und Peter vangen Speet ein Haus und Erbe binnen Xanten in der Rheinstraße zwischen Haus und Hofstatt des Derick Ingeren und dem St. Andreas-Kirchhof, das ihm durch den Tod seiner Eltern zugefallen ist, erblich verkauft hat. Er hat darauf mit Hand, Mund und Halm wie nach Landrecht üblich zugunsten der Gebrüder und ihrer Erben verzichtet, die darüber frei verfügen können. Er hat den Käufern rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist, und versichert, dass das Haus frei von Zins, Jahrgülte und auch vom Rauchhuhn ist. Den Schöffen ist bekannt, dass Johanns Bruder Heinrich Schalpipe vor diesem Verkauf auf das Haus zugunsten Johanns verzichtet hatte. Wilhelm und Peter haben vereinbart, dass, wenn einer von ihnen unverheiratet stirbt, er den andern als Erben einsetzt. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1450 up sunte Thomas dach beati apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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