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Beschluß der Vorsteher: Jos. Blün, Falk Gernsheim, Baruch Kahn, Moyses Levy, Cannstadt, Arzt. Inhalt: Nachdem verschiedene Vorsteher wiederholt das Stillschweigen über die Verhandlungen gebrochen und hierdurch viel Unannehmlichkeiten verursacht haben, wurde zur Verhütung solcher Vorkommnisse folgender Beschluß gefaßt: "Ein Vorstandsmitglied welches gegen seine Frau oder sonst jemand ausplaudert oder auch schriftliche Mitteilungen macht, hat hundert Taler Strafe zu bezahlen und zwar fünfzig Thaler an die Gemeinde und fünfzig Thaler an den Churfürsten. (hebr. 1. S. dt.)

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