Nachrichten betreffend die von der Stadt Stralsund zu dem Friedenskongresse zu Osnabrück in den Jahren 1645, 1646 und 1647 abgeordnete Legation, Zweiter Band
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Hs 0249 b
HSII.7
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 19. 01.02.01.19. Stralsund
1772
Beilagen zur Relation im ersten Band.- A. Verzeichnis der bei den westfälischen Friedenstraktaten anwesenden Kaiserlichen, Königlichen, Fürstlichen und städtischen Gesandten.- B. Kurzer und gründlicher Diskurs über die Frage, ob die Calvinisten im Heiligen Römischen Reiche im Religionsfrieden mitbegriffen und zu allem berechtigt sind, von Paris nach Osnabrück eingesandt am 20. November 1645.- C. Des Kaisers Ferdinand II. Konfirmation der von den pommerschen Landständen erteilten Privilegien vom 28. Juli 1628.- D. Der pommerschen Deputierten Projekt, das den Stralsundischen zur Mitbeliebung qua punctum religionis kommunizieret worden.- E. Extrakt aus den Privilegien der pommerschen Landstände unterm dato Alten Stettin Freitags nach Purificationis Mariae 1560.- F. Der Stralsundischen Gesandten erster Antrag an die schwedischen Herren Legaten vom 24. Dezember 1645.- G. Eben derselben Nebenmemorial betreffend die gustavianischen Landgüter von eben demselben Datum.- H. Gravamina Evangelicorum.- J. Erklärung des reichsfürstlichen und reichsstädtischen Kollegium über die Königlich schwedische Proposition.- K. Entwurf aus der den hanseatischen Gesandten erteilten Instruktion.- L. Der hanseatischen Abgeordneten Memorial an die fürstlichen Gesandten zu Osnabrück.- M. Deduktion, daß und warum des Corporis der Hansestädte in den Traktaten allenthalben namentlich zu gedenken sei.- N. Kurze Nachricht von dem Bunde der Hansestädte, dessen altem Zwecke, Gültigkeit und würde, ex communicatione der hansestädtischen Gesandten.- O. Ulteriora Ciuitatum Hanseaticarum desideria, quac non nullis propositionum resolutionumque capitibus dehinc ulterius inferi, verbisque, quantum fieri possit, disertis exprimi submisse desiderantus.- P. Contenta Replicae Suecicae ad Resolutionem Caesaream d. 18. Dezember anno 1645. Dominis Caesareis Plenipotentiariis Osnabrugis oretenus propositae.- Q. Contenta Replicarum Gallicarum.- R. Der Stralsundischen Abgeordneten Erklärung, bei der von den schwedischen Legaten geschehenen Proposition und der von den Kaiserlichen Bevollmächtigten darauf abgebenen Resolution.- S. Memorial der sämtlichen pommerschen Hansestädte, dem Directorio der Hanse übergeben.- T. Monita des reichsfürstlichen und reichsständischen Collegii ad articul XIII.propositionis Suecicae et XVI. Gallicae et responsionis Caesareae.- V. Die von Seiten der Stralsundischen Angeordneten wider das Monitum des reichsfürstlichen Collegii angezogenen Motiven.- W. Protokoll über die von den schwedischen Herren Bevollmächtigten getane Replicam auf der Kaiserlichen Herren Gesandten Responsiones vom 16. Oktober 1645, diktiert am 10. Januar 1646.- X. Extrakt aus dem Protokoll der schwedischen Replicarum vom 28. Dezember 1645.- Y. Der Reichs- und Hansestädte Abgeordneten Memorial den punctum commerciorum (des Handels) betreffend.- Z. Der Stralsundischen Abgeordneten anderweitiges Memorial an die Königl. schwedischen Legaten, betreffend die Desiderien(die Wünsche) der Stadt vom 1. Februar 1646.- Aa. Antwort und Gegenbeschwerde der alten katholischen Religion zugetanen Kurfürsten, Fürsten und Stände auf die Gravamina, der Augsburgischen Konfession verwandten, 10. Dezember 1645.- Bb. Unverfängliche Vorschläge der Evangelischen in puncto Gravaminum (Beschwerde), 14., 21. und 25. Februar 1646.- Cc. Der Reichs- und Hansestädte Memorial in pto. Commerciorum (des Handels).- Dd. Der städtischen Gesandten zu Münster Schreiben an die städtischen Gesandten zu Osnabrück wegen Kommunikation der Votorum (der Wünsche) vom 17. Februar 1646.- Ee. Reichsstädtisches Protokollum in pto. commerciorum (des Handels) vom 26. Februar 1646.- Ff. Der pommerschen Memorial an das hansische Direktorum.- Gg. Extrakt aus dem Kurfürstlich brandenburgischen Resolutionen vom 26. November, 3., 14. und 16. Dezember 1645 und 3. Januar 1646.- Hh. Memorial dessen, was des Heiligen Römischen Reichs evangelischer Fürsten und Stände Herrn Abgeordneten im Namen der Stadt Stralsund vorzutragen ist, übergeben am 2. März 1646.- Ii. Memorial der pommerschen Landstände an die Gesandten der evangelischen Fürsten und Stände des Reichs.- Kk. Projekt des fürstlichen Collegii, wie der punctus amnistiae zu fassen sei .- Ll. Memorial der freien Reichs- und Hansestadt zu Osnabrück.- Mm. Conclusium (Ende) des fürstlichen Collegii in pto. satisfactionis suecicae (Übersetzung: in Sachen einer Buße der suecicae?) vom 2. März 1646.- Nn. Der katholischen und evangelischen Konferenz in pto. Gravaminum Sessio Prima (Übersetzung: Beschwerde in der ersten Sitzung) Donnerstags am 2. April 1646.- Oo. Sessio Secunda, Freitags den 3. April.- Pp. Sessio Tertia, Sonnabends am 4. April.- Qq. Sessio Quarta, Donnerstags am 9. April.- Rr. Sessio Quinta, Sonnabends am 11. April.- Ss. Sessio Sexta, Dienstags am 14. April.- Tt. Sessio Septima, Sonnabends am 18. April.- Vv. Sessio Octava. Mittwochens am 25. April.- Xx. Bedenken des reichsfürstlichen Collegii liberandorum (Übersetzung: des unbefangenen Kollegiums), wie auf super classe II. III. et IIII. Yy. Der Reichsstädte Votum curiatum (Übersetzung von der Volksversammlung beschlossenes Gelöbnis) über die Prooemium und über die vier Membra (Pergamente) der ersten Classe der Deliberandorum (Übersetzung: der Beschließenden.- Zz. Eben derselben Votum über die Classen II. III. und IIII, diktiert am 1. April 1646.- Aaa. Duplicae Legatorum Caesareanorum (Übersetzung: der doppelten Gesandten der Kaiser) vom 1. Mai 1646.- Bbb. Anfang zu der vorstehenden Duplio, den Satisfactionspunkt (Strafpunkt) betreffend.- Ccc. Reichstädtische Erläuterung der in pto. Commerciorum (des Handels) verfallenden Dubiorum (Übersetzung: der Unsicherheiten).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ