Hans Scherer, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Wendel Müller und seiner Ehefrau Margaretha über 20 Gulden gegenüber Wilhelm Rehm, Generalkollektor des Bistums Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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