Der Ritter Dietrich von Schonebeck und sein Sohn Hermann bekunden, mit Zustimmung ihrer Erben die curtes seu officia Aldorpe, Dale und Huboldinchof mit allem Zubehör verkauft zu haben, ausgenommen 1) die Steine, die uns den Hügel oder Wall (monticulum sive vallum) liegen, wo die Burg Schönefliet (Schonenvlete) lag; Dietrich wird die Steine innerhalb von 2 Jahren abfahren lassen; 2) das Gebüsch (arbusta) um den genannten Hügel, das er im laufenden Jahr abhauen und wegfahren lassen wird; 3) die Saaten auf den zu den curtes gehörigen Äckern; 4) das Haus mit dem Apfelgarten, das Dietrich in Gimmete erbaut hat, soweit es dem Domkapitel und seinen Leuten gehört; 5) das Korn, das Dietrich zu Villikationsrecht in diesem Jahr zusteht; sollte darüber Streit entstehen, sollen die Villici oder Eigenhörigen darüber entscheiden; 6) Bertold de Sedere soll das Haus Richardinc mit 3 Maltern Roggen und 1 Malter Gerste aus dem Zehnten Hemberge und Johannes de Gallenbeke eine Wiese von 2 Fuder Heu auf Lebenszeit haben; nach ihrem Tod Rückfall ans Domkapitel. Dietrich hat verprochen, daß die Kinder seines verstorbenen Sohns Ludolf innerhalb Jahresfrist auf die genannten Curtes seu officia verzichten; andernfalls Einlager Dietrichs und Hermanns in Münster. Siegelankündigung der Aussteller. octava kalendas Februarii