Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen und Propst zu Ellwangen (Ellwanngen), erläßt eine Zollordnung für Edelfingen (Ottelfingen) und weist den Schultheiß, das Gericht und die Gemeinde Edelsingen an, den Zöllner beider Verfolgung von Zollvergehen zu unterstützen und diese dem Komtur, den Amtleuten oder Räten des Deutschen Ordens zu Mergentheim oder Neuhaus (Newenhauß) zu übergeben.