Martin Schmid sesshaft zu [Neckar]-Tailfingen, nach seiner Rückkehr in die Heimat gef., weil er wider die Landesordnung und vielfachen herzogl. Befehle und Mandate im vergangenen 47. Jahr dem König von Frankreich zugezogen war und bei diesem Kriegsdienste genommen hatte, jedoch begnadigt mit der Auflage, noch 8 Tage im Turm zu büßen und die Atzung und Turmkosten zu bezahlen, sich sodann auf Mahnung jederzeit dem Herzog wieder zu stellen, inzwischen sich selbst und sein Eigentum nicht zu verändern und bis auf künftige obrigkeitliche Erlaubnis keinerlei Waffen zu besitzen noch zu tragen, gelobt unter Eid, diese Strafartikel zu befolgen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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