Henneke der Wrede von Amecke (Ambecke) der Alte, Sohn des Henneken, seine Frau Lyze sowie der Sohn der Eheleute, Johan Wrede, schenken für ihr Seelenheil und das der Verstorbenen ihres Geschlechts dem Propst, der Priorin und dem Konvent zu Oelinghausen ihren Teil am Gute zu Volkringhausen (Volckerynchusen), geheißen Wyncken-Gut, und zwar den vierten Teil des Gutes, gelegen im Kirchspiel Balve (Balue). Die Aussteller setzen das Kloster in den Besitz des Gutes. Aus dem Gute sind jedoch der Zehnten und Kirchenrenten fällig. Darauf sollen die von Oelinghausen aufgrund dieser Schenkung keinen Anspruch haben. Die Aussteller haben mit Propst, Priorin und Konvent vereinbart, daß diese jährlich am Tage vor St. Peter und St. Paul eine Memorie im Kloster mit Vigil, Seelenmesse und Fürbitten halten und für die Seelen der Schenker, ihrer Eltern und der Angehörigen ihres Geschlechts beten. Die Einkünften aus diesem Teil des Gutes sollen zur Verbesserung der Tafel des Konvents an diesem Tage in der Form von Wein, Fischen oder anderen Dingen nach ihrer Wahl dienen. Siegelankündigung des Henneke auch im Namen seiner Frau und des Johan als Zeichen seines Einverständnisses. Zeugen: Henneke der Wrede von Amecke, Sohn des Thonies, und Godert der Wrede zu Reigern (Reyderen), Vettern, Schwäger und Verwandte der Schenker. Gegeben 1480 April 16 (des anderen sundages na dem hilghen Pasche daghe).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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