Amt Haselünne bis 1885 (Bestand)
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NLA OS, Rep 350 Has
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.3 Hannoversche und preußische Zeit bis 1885 >> 1.1.3.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften >> 1.1.3.1.3 Untere Verwaltungsebene
1714-1897
Bestandsgeschichte: Bei der Neuordnung des Amtes Meppen Rep 122 VIII im Jahre 1957/58 wurden 74 Aktennummern, welche provenienzgemäß zum Amt Haselünne gehören, ausgesondert. Sie waren in den zuletzt 1952 von Herrn Staatsarchivrat Dr. Schröter verzeichneten Bestand des Amtes Haselünne einzuordnen. Über die Zusammensetzung des Bestandes von 1952 gibt das Vorwort von Herrn Dr. Schröter Auskunft, das ich hier im Wortlaut mitteile:
"Zusammen mit der letzten Ablieferung des Landratsamtes Meppen (Akz. 36/1948) kamen Akten, die provenienzgemäß zum Amt Haselünne gehörten, ins Staatsarchiv. Dies erforderte eine vollständige Neuaufstellung des bisherigen Amtes Haselünne. (Rep 122, VIII A 2).
Das ehemalige Herzogtum Arenberg-Meppen war durch den Wiener Kongreß (1815) Hannover einverleibt worden. Die Rechte des Standesherrn und des Landes Hannover wurden durch die königliche Verordnung vom 9. Mai 1826 geregelt. Nach weiteren Verhandlungen mit dem Herzoge erfolgte dann auch die neue Organisation der standesherrlichen Behörden durch die Einführung der Ämterverfassung. Im Jahre 1827 wurde das Amt Haselünne eingerichtet. Es umfaßt die Stadt Haselünne und die Kirchspiele Haselünne, Herzlake, Holte und Berßen. Mit Einführung der Kreisordnung für Hannover vom 6. Mai 1884 ging das bisherige Amt Haselünne am 1.4.1885 in dem Kreis Meppen auf."
Bei der Einordnung der jetzt neu hinzugekommenen Akten erwies es sich als notwendig, das vorhandene Schema gemäß dem nachfolgenden Inhaltsverzeichnis zu erweitern.
Zur Erklärung der relativen Kleinheit des Aktenbestandes des Amtes Haselünne sei darauf hingewiesen, daß die Akten laut Nr. 14 (Schrb. v. 18.XII.1851) beim Brande Haselünnes am 10.VII.1849 vernichtet wurden.
Osnabrück, den 26. April 1958 gez. Loges
Das Findbuch wurde durchgesehen, geringfügig überarbeitet und in der Gliederung angepasst.
N. Rügge, Juni
Bestandsgeschichte: 2008
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
"Zusammen mit der letzten Ablieferung des Landratsamtes Meppen (Akz. 36/1948) kamen Akten, die provenienzgemäß zum Amt Haselünne gehörten, ins Staatsarchiv. Dies erforderte eine vollständige Neuaufstellung des bisherigen Amtes Haselünne. (Rep 122, VIII A 2).
Das ehemalige Herzogtum Arenberg-Meppen war durch den Wiener Kongreß (1815) Hannover einverleibt worden. Die Rechte des Standesherrn und des Landes Hannover wurden durch die königliche Verordnung vom 9. Mai 1826 geregelt. Nach weiteren Verhandlungen mit dem Herzoge erfolgte dann auch die neue Organisation der standesherrlichen Behörden durch die Einführung der Ämterverfassung. Im Jahre 1827 wurde das Amt Haselünne eingerichtet. Es umfaßt die Stadt Haselünne und die Kirchspiele Haselünne, Herzlake, Holte und Berßen. Mit Einführung der Kreisordnung für Hannover vom 6. Mai 1884 ging das bisherige Amt Haselünne am 1.4.1885 in dem Kreis Meppen auf."
Bei der Einordnung der jetzt neu hinzugekommenen Akten erwies es sich als notwendig, das vorhandene Schema gemäß dem nachfolgenden Inhaltsverzeichnis zu erweitern.
Zur Erklärung der relativen Kleinheit des Aktenbestandes des Amtes Haselünne sei darauf hingewiesen, daß die Akten laut Nr. 14 (Schrb. v. 18.XII.1851) beim Brande Haselünnes am 10.VII.1849 vernichtet wurden.
Osnabrück, den 26. April 1958 gez. Loges
Das Findbuch wurde durchgesehen, geringfügig überarbeitet und in der Gliederung angepasst.
N. Rügge, Juni
Bestandsgeschichte: 2008
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ
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