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Äbtissin Anna und der Konvent des Klosters Lichtenthal bekunden, dass die Genossen des Lienhard Frauenlob, denen sie unterm 29. Juli 1471 den Itengarten zu Au als Erblehen verliehen hatten, ihre Rechte an Lienhard Frauenlob abgetreten haben, das Gericht zu Au in einem diesbezüglichen Streit zugunsten Frauenlobs entschieden hat, derselbe auf dem Garten ein Haus bauen durfte und er nun um einen jährlichen Zins von 2 Schillingen markgräflicher Währung und einem Kapaun oder zwei Hühnern der alleinige Träger des Erblehens sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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