A: Heinrich Kötzler von Gerolzhofen (Ufr.), Priester der Diözese
Würzburg und kaiserl. Notar. E: Vincentius, Generalkonfessor in Gnadenberg.
Betreff: Vidimierung der inserierten Urkunden von 1378 VII 30 (Verleihung
eines Ablasses für alle, die am Fest des hl. Petrus ad vincula [1. August]
die Kirche besuchen), 1380 III 22 (Bestätigung des Inhalts einer Urkunde
über die der von Kaiser Oktavian erbauten und von Papst Pelagius geweihten
Kirche St. Peter ad vincula in Rom an ihrem Festtag, dem 1. August,
gewährten Ablässe), 1397 XII 9 (Gewährung des Portiuncula-Ablasses für den
vierten Fastensonntag [Letare]), 1398 (Bestätigung, dass der
Portiuncula-Ablass in der Kirche S. Maria de Angelis außerhalb von Assisi
mit Zustimmung der Päpste Urban VI. und Bonifatius IX. jährlich am 1. August
den Gläubigen erteilt wird), 1419 VII 1 (Anordnung auf Bitte König Eriks von
Schweden, dass jedes Birgittenkloster vollen Anteil an allen Privilegien,
die irgendeinem anderen Birgittenkloster gewährt worden sind oder gewährt
werden, haben soll), 1420 VII 28 (Ersuchen, die von Pfalzgraf Johann von
Pfalz-Neumarkt und seiner Gemahlin Katharina von Pommern beabsichtigte
Gründung eines Klosters cum ecclesia, cimiterio, campanili, campana, domibus
et aliis necessariis officinis nach der Regel und den Institutionen des
Birgittenklosters in Vadstena ordinis sancti Augustini sancti Salvatoris
nuncupati zu genehmigen und Auftrag, dem neuen Kloster die dem Kloster
Vadstena verliehenen Privilegien zu erteilen) und 1438 IX 1 (Auf Bitte
Pfalzgraf Johanns von Pfalz-Neumarkt, seiner jetzigen Gemahlin Beatrix und
seines Sohns Christoph erteilter Befehl, die seit der Errichtung des
Nonnenkonvents des Klosters Gnadenberg im Jahre 1435 vorliegenden
kirchenrechtlichen Mängel zu beseitigen und dem Kloster die diesem bisher
erteilten Privilegien in päpstlichem Auftrag zu bestätigen)