Ramung Schwarz, derzeit Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts auf dem Kaufhaus in Ulm [das heutige Rathaus, Marktplatz 1]: Vor dem Gericht haben der Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] Heinrich [Mayer] namens seiner Untertanen in Donaustetten ("Tungestetten") [Stadt Ulm], der Ammann zu Donaustetten Ehinger als Vertreter der Dorfherrin Agnes, Herzogin zu Teck ("Tegg") [Burg Gemeinde Owen/Lkr. Esslingen] und Gräfin von Kirchberg [Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], sowie der Koler als Vertreter der Bauern zu Donaustetten Klage gegen Jutta ("Gu/o/te"), die Witwe des Peter Strölin, erhoben. Diese verweigere der Gemeinde Donaustetten das Weiderecht auf einer Wiese zwischen Donaustetten und Gögglingen [Stadt Ulm], die Froschhofer Ried genannt wird und Allmende der Gemeinde sei. Dagegen beansprucht die Beklagte die Wiese als ihr Eigengut. Nachdem beiden Parteien eine angemessene Frist zur Beibringung von Beweismaterial für ihre Behauptungen eingeräumt wurde und dieses vom Gericht eingehend untersucht wurde, haben nun die Richter Johann Ehinger von Mailand, Ludwig Krafft, Konrad Rot, Ulrich Gossolt, Johann Krafft, Ulrich Besserer, Hermann Rot, Heinrich Ammann von Kirchberg und Johann Ungelter entschieden, dass Jutta Strölin die besseren Beweise für ihre Behauptung vorgelegt hat. Nachdem sie vor ihrem Fürsprecher ihre Behauptung durch einen Eid bekräftigt hat, weisen die Richter die Klage ab und sprechen ihr die Wiese als ihr Eigengut zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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