Ulrich vom Wyger, Sohn Heinz Wygers vom Wyger (=Weihers), und Ehefrau Anna, Tochter Hans Nüberlis von Wolfegg, bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Wolfegg zum Dorf bei der Kirche verliehen hat. Sie werden es in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften, nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich an Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 1 Scheffel Hafer und 2 ß d Ravensburger Maßes und Währung sowie 1 Fasnachthenne. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim samt dem Haus, das die Aussteller darauf bauen dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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