Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er die Brüder Georg Joachim und Hans Friedrich Rabe und ihre rechtmäßigen Nachkommen mit dem Gut Schloditz (nö. Oelsnitz) in der Pflege Vogtsberg und Plauen einschließlich näher bestimmter Zubehörungen, Rechte und Zinsen als Mannlehen belehnt. Mitbelehnt werden deren Brüder Christian Ernst und Joachim Ernst sowie ihre Söhne Conrad und Joachim Daniel und die rechtmäßigen Erben der genannten. Dabei wird die Erbfolge bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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