Kurfürst Philipp schreibt Karl von Ingelheim, Amtmann zu Bacharach, dass er ein Verhör solcher Bürger zu Bacharach, die Bürgen des [ehemaligen Zollschreibers] Johann Schmitz (+) geworden waren, einerseits und Johanns Brüdern [Stefan und Jakob] andererseits vorgenommen hat, nachdem sich beide Seiten um eine Bürgschaft beirren. Die Bürgen wollen das Haus Johanns zu Bacharach belangen, die Brüder vermeinen, dass es ihnen zustehe und es lediglich an Johann verpachtet gewesen sei. Stefan, der als Bürge anstelle seines Bruders Meister Nikolaus (+) getreten ist, fordert, dass er nicht mehr als andere Bürgen belastet werde und bietet einen Rechtsaustrag darum an. Kurfürst Philipp weist seinen Amtmann an, dafür zu sorgen, dass sich die Bürgen in diesen Dingen "nit zu wytt lauffen das ine im rechten mocht nachteilig werden", doch die Bezahlung der Schulden gebührlich sichergestellt wird, da derzeit noch 700 Gulden ausstehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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