Search results
  • 74 of 119

Urkunde auf der Vorderseite: Erzdiakon Johann Baptist Stampa und Kardinal Benedictus Erba Odescalchi, Erzbischof von Mailand, bestätigen die Echtheit der vormals aus der Mailänder Kirche entnommenen Reliquien des Heiligen Karl Borromäus. S=A. Beglaubigungsvermerk auf der Rückseite mit Datum 1756 März 17: Im Auftrag des Generalvikariats von Freising erkennt der Notar Johannes Kaspar Vötter die Echtheit der Reliquien des Heiligen Karl Borromäus an. S=A

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...