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(1) L 3106 (2)~Kläger: Anthon Lüepcke, Kaufmann, Lemgo, (3)~Beklagter: Erben des Grafen Christoph Ludwig zur Lippe, nämlich die Brüder Karl Wilhelm und Ludwig zur Lippe, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1753 ( Subst.: Dr. Ernst Carl Christian Fischer Prokuratoren (Bekl.): Lic. F. W. A. Helffrich [1753] 1753 ( Subst.: Lic. Heinrich Joseph Brack (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi debitum cum usuris, damno et expensis Streitgegenstand: Die Klage ist auf Begleichung einer Schuld von 343 Rtlr. für Lebensmittel-, Hafer- und Strohlieferungen für die Hofhaltung des Grafen Christoph Ludwig 1737/38 und für Bier- und Butterlieferungen (7 Rtlr.) an den Haushalt seiner beiden hinterlassenen Kinder 1747/48 gerichtet. Der Kläger erklärt, die Rechnungen seien anerkannt worden, er aber sei nicht bezahlt worden, auch, nachdem den Erben des Grafen, für deren Unterhalt die gelieferten Waren überwiegend verwandt worden seien, vom RHR eine Apanage zuerkannt worden sei. Diese hätten vielmehr erklärt, bis ihre Forderung auf Auszahlung der aus Detmold rückständigen Apanage für ihren Vater nicht erfüllt sei, derartige Forderungen nicht begleichen zu wollen und zu müssen. Er sieht sich, da die Apanageberechnung wiederum mit der Abrechnung der vormundschaftlichen Regierung zusammenhänge, mit dieser Resolution auf die lange Bank verwiesen und fordert Auszahlung durch die Kinder, die eindeutig Erben ihres Vaters seien. Die Beklagten wenden sich gegen die geforderte Verzinsung der Rechnungssumme, da laut lipp. Hausverfassung auf Warenlieferungen grundsätzlich keine Zinsen anerkannt würden. Sie erklären, eine Übernahme der von ihrem Vater hinterlassenen Schulden bei der Übernahme des Erbes ausgeschlossen zu haben, da diese aus den von ihm hinterlassenen Forderungen vollständig gedeckt werden könnten. Ehe die Schulden des regierenden Hauses ihm gegenüber bezüglich Apange und eines dort stehenden Kapitals, die sie inzwischen am RHR eingeklagt hätten, nicht getilgt seien, seien sie auch zur Bezahlung seiner Schulden nicht in der Lage. (6)~Instanzen: RKG 1753 - 1754 (1737 - 1754) (7)~Beweismittel: Rechnung über die gelieferten Waren (Q 3, 4, 9). Botenlohnschein (Q 6). (8)~Beschreibung: 1,5 cm, 45 Bl., lose; Q 1 - 12.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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