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Oberamtspflegen
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Überlieferungsgeschichte
In den Ämtern des Herzogtums Württemberg bestanden seit 1697 Amtspflegen, die für die Umlage von Kriegsausgaben und allgemeinen Landesabgaben - den sog. Amtsschaden - auf die Gemeinden und die Weiterleitung der direkten Steuern an die Landschaftskasse zuständig waren. Später oblagen auch Kassenverwaltung und Buchführung anderer Einrichtungen der Selbstverwaltung der Amtskörperschaft (z. B. Krankenhäuser, Fürsorge und Wohltätigkeitseinrichtungen) dem Amtspfleger. Der Amtspfleger wurde von der Amtsversammlung gewählt, zwischen 1807 und 1817 lag seine Bestellung und Verpflichtung vorübergehend beim Oberlandesökonomiekollegium. Der Oberamtspfleger hatte seit 1818 zudem Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung. Ab 1906 wurde der nur für Angelegenheiten der Selbstverwaltung zuständige Amtsverwaltungsausschuss - jetzt Bezirksrat - auch zu Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. 1933/34 wurden die bisherigen Amtskorporationen im Zuge der Einführung der Landkreise aufgelöst bzw. durch neue Organe auf Kreisebene ersetzt.