Bürgermeisterei Heißen (Bestand)
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1110 II
Mülheim an der Ruhr (Archivtektonik) >> Städtisches Schriftgut >> Eingemeindete vormals selbstständige Bürgermeistereien
1878 - 1910
Vorwort: Verwaltungsgeschichte
Die aus der 1806 aufgelöste Herrschaft Broich 1808 entstandene Bürgermeisterei Mülheim an der Ruhr wurde 1847 getrennt in die Stadt Mülheim an der Ruhr und die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr. Beide gehörten zum Landkreis Duisburg, ab 1874 Landkreis Mülheim an der Ruhr, der bis 1910 bestand. In der Zeit von 1847 bis 1878 bildeten alle Landgemeinden Mülheims, die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr. Zu ihr gehörten die Gemeinden:
Eppinghofen, Mellinghofen, Broich, Speldorf, Saarn, Alstaden, Styrum, Dümpten, Heißen, Fulerum, Winkhausen, Menden, Raadt, Haarzopf und Holthausen. Sie bildeten nicht nur ein Vielfaches mehr an Fläche, sondern auch an Einwohnern als die Stadt Mülheim an der Ruhr, weil die damalige Stadt nicht größer als die heutige Innenstadt war.
Von 1847 - 1851 war Christian Weuste Landbürgermeister. Ihm folgte 1852 - 1878 Robert Rheinen.
1862 wurde jeweils ein Streifen im Norden von Alstaden, Styrum und Dümpten an Oberhausen abgetreten.
Mit der 1878 erfolgten Eingemeindung von Eppinghofen und Mellinghofen zur Stadt Mülheim an der Ruhr wurde die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr aufgelöst. Die verbliebenen Teile der ehemaligen Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr wurden aufgeteilt in drei Bürgermeistereien: Heißen, Broich und Styrum.
Die Bürgermeisterei Heißen bestand aus den Gemeinden: Heißen, Fulerum, Winkhausen, Menden, Raadt, Haarzopf und Holthausen. Bis zum 30.8.1879 wurde die Bürgermeisterei Heißen auch noch als Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr bezeichnet.
Von 1878 - 1898 war Dietrich Meyer Bürgermeister, von 1898 - 1910 Paul Wasse.
Mit der Abtretung Holthausens an die Stadt Mülheim zum 1.1.1904 wurde die Bürgermeisterei Heißen zum
1.4.1910 aufgelöst. Die Gemeinden Heißen, Winkhausen und der größere Teil von Fulerum wurden zur Stadt Mülheim an der Ruhr, Haarzopf und der östliche Teil von Fulerum zur Stadt Essen eingemeindet. Menden und Raadt bildeten ab diesem Zeitpunkt die Bürgermeisterei Menden, die aber 1920 wieder aufgelöst wurde und die Gemeinden nach Mülheim zurückkehrten.
Bestandsgeschichte/-bearbeitung
Die Akten und Amtsbücher der Bürgermeisterei Heißen waren bei deren Eingemeindungen von der Stadt Mülheim an der Ruhr übernommen worden. In der ehemaligen Altaktenverwaltung des Hauptamtes sind sie mit den städtischen Archivakten und Amtsbüchern vermischt worden. Nach der Übernahme durch das Stadtarchiv 1972 wurden die Bestände wiederhergestellt. Dabei erfolgte auch eine Neuverzeichnung der Akten und Amtsbücher der Bürgermeisterei Heißen.
Der Bestand 1110 umfasste die Überlieferungen zweier unterschiedlicher Registraturbildner:
I. der Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr 1846-1878/79 und
II. der Bürgermeisterei Heißen 1879-1910.
Deshalb wurden daraus zwei getrennte Bestände gebildet.
Die gesondert als Teilbestand verzeichneten Amtsbücher mit Beschlüssen der Bürgermeisterei- und Gemeindeversammlungen (Archiv-Signatur 1111 / 1 - 11) wurden in den Sonderbestand Niederschriften aufgenommen und sind über die Systematik der Niederschriften erschlossen. Die restlichen 13 Amtsbücher (Archiv-Signatur 1111 / 12, 19 - 25, 29 -32) wurden inhaltlich dem Aktenbestand der Bürgermeisterei Heißen 1110 II zugewiesen, da es sich hier nicht um Gremienniederschriften handelte. Signaturen und Magazinstandorte blieben unverändert.
Über die Verwaltungsentwicklung informiert u. a. die Denkschrift zur Jahrhundertfeier von 1908 und das Kartenwerk von Willer - Ortmanns.
(2023)
Die aus der 1806 aufgelöste Herrschaft Broich 1808 entstandene Bürgermeisterei Mülheim an der Ruhr wurde 1847 getrennt in die Stadt Mülheim an der Ruhr und die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr. Beide gehörten zum Landkreis Duisburg, ab 1874 Landkreis Mülheim an der Ruhr, der bis 1910 bestand. In der Zeit von 1847 bis 1878 bildeten alle Landgemeinden Mülheims, die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr. Zu ihr gehörten die Gemeinden:
Eppinghofen, Mellinghofen, Broich, Speldorf, Saarn, Alstaden, Styrum, Dümpten, Heißen, Fulerum, Winkhausen, Menden, Raadt, Haarzopf und Holthausen. Sie bildeten nicht nur ein Vielfaches mehr an Fläche, sondern auch an Einwohnern als die Stadt Mülheim an der Ruhr, weil die damalige Stadt nicht größer als die heutige Innenstadt war.
Von 1847 - 1851 war Christian Weuste Landbürgermeister. Ihm folgte 1852 - 1878 Robert Rheinen.
1862 wurde jeweils ein Streifen im Norden von Alstaden, Styrum und Dümpten an Oberhausen abgetreten.
Mit der 1878 erfolgten Eingemeindung von Eppinghofen und Mellinghofen zur Stadt Mülheim an der Ruhr wurde die Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr aufgelöst. Die verbliebenen Teile der ehemaligen Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr wurden aufgeteilt in drei Bürgermeistereien: Heißen, Broich und Styrum.
Die Bürgermeisterei Heißen bestand aus den Gemeinden: Heißen, Fulerum, Winkhausen, Menden, Raadt, Haarzopf und Holthausen. Bis zum 30.8.1879 wurde die Bürgermeisterei Heißen auch noch als Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr bezeichnet.
Von 1878 - 1898 war Dietrich Meyer Bürgermeister, von 1898 - 1910 Paul Wasse.
Mit der Abtretung Holthausens an die Stadt Mülheim zum 1.1.1904 wurde die Bürgermeisterei Heißen zum
1.4.1910 aufgelöst. Die Gemeinden Heißen, Winkhausen und der größere Teil von Fulerum wurden zur Stadt Mülheim an der Ruhr, Haarzopf und der östliche Teil von Fulerum zur Stadt Essen eingemeindet. Menden und Raadt bildeten ab diesem Zeitpunkt die Bürgermeisterei Menden, die aber 1920 wieder aufgelöst wurde und die Gemeinden nach Mülheim zurückkehrten.
Bestandsgeschichte/-bearbeitung
Die Akten und Amtsbücher der Bürgermeisterei Heißen waren bei deren Eingemeindungen von der Stadt Mülheim an der Ruhr übernommen worden. In der ehemaligen Altaktenverwaltung des Hauptamtes sind sie mit den städtischen Archivakten und Amtsbüchern vermischt worden. Nach der Übernahme durch das Stadtarchiv 1972 wurden die Bestände wiederhergestellt. Dabei erfolgte auch eine Neuverzeichnung der Akten und Amtsbücher der Bürgermeisterei Heißen.
Der Bestand 1110 umfasste die Überlieferungen zweier unterschiedlicher Registraturbildner:
I. der Landbürgermeisterei Mülheim an der Ruhr 1846-1878/79 und
II. der Bürgermeisterei Heißen 1879-1910.
Deshalb wurden daraus zwei getrennte Bestände gebildet.
Die gesondert als Teilbestand verzeichneten Amtsbücher mit Beschlüssen der Bürgermeisterei- und Gemeindeversammlungen (Archiv-Signatur 1111 / 1 - 11) wurden in den Sonderbestand Niederschriften aufgenommen und sind über die Systematik der Niederschriften erschlossen. Die restlichen 13 Amtsbücher (Archiv-Signatur 1111 / 12, 19 - 25, 29 -32) wurden inhaltlich dem Aktenbestand der Bürgermeisterei Heißen 1110 II zugewiesen, da es sich hier nicht um Gremienniederschriften handelte. Signaturen und Magazinstandorte blieben unverändert.
Über die Verwaltungsentwicklung informiert u. a. die Denkschrift zur Jahrhundertfeier von 1908 und das Kartenwerk von Willer - Ortmanns.
(2023)
109 Verzeichnungseinheiten; 93 Akten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ