Emmerich von Nassau bekundet, daß Johann Graf zu Nassau, laut inseriertem Lehnbrief ihn belehnt hat, mit dem Burgsitz zu Sonnenberg (-bergke), den + Dietrich Hut (Hudt) und dessen Voreltern von ihm und seinen Eltern und von seinen Vettern Philipp und Johann, dessen Sohn, Grafen zu Nassau und Saarbrücken zu Burglehen hatte sowie mit der Gülte, die + Dietrich zu Kloppenheim (Klop-) hatte zu Burglehen und erteilt ihm Zehntfreiheit für seine Weingärten, Wiesen und Äcker bei Sonnenberg in der Mark und belehnt ihn besonders mit 1/3 an den Freienzinsen (Frihentzinssenn) zu Erbenheim, ebenfalls zu Burglehen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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