Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Meister Philipp Aberlin, Lizenziat, für dessen Hausfrau einerseits und Lenhard Gulden, Küchenschreiber, andererseits wegen ihren Irrungen vor seinen Räten hat vertagen lassen. Philipp Aberlin fordert 300 Gulden, die er Lenhard für eine Gesellschaft zum Handel auf gemeinsamen Gewinn geliehen habe, wobei Lenhard noch 200 Gulden schuldig bleibe. Lenhard erwidert, dass er das Geld nicht von Aberlin in Gesellschaft, sondern von dessen Ehefrau aus Freundschaft geliehen bekommen habe, wofür er ihr zu Frankfurt und Heidelberg zahlreiche Sachen für 15 Gulden gekauft habe und daher lediglich 185 Gulden schuldig bleibe. Kurfürst Philipp bekundet, dass seine Räte die Parteien dahin gütlich vereint haben, dass Lenhard dem Meister Philipp alsbald in bar 100 Gulden ausrichten, und ihm zu St. Martinstag [11.11.], spätestens aber bis Weihnachten, weitere 100 Gulden geben soll. Bei Zahlungsversäumnis will der Pfalzgraf dem Meister Philipp bei der Durchsetzung der Bezahlung behilflich sein. Dagegen sollen Meister Philipp und seine Ehefrau dem Lenhard den alten Schuldbrief übergeben und beide Parteien geschlichtet sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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