Hans Nabholz zum Friden bekennt für sich und Ehefrau Bryda Kentzlerin, daß ihnen Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten auf Bitte der Mutter bzw. Schwiegermutter Ursel Edlinin mit Zustimmung ihrer Vögte [Vorname unlesbar] Höltzlin und Simon Nabholz, ihres Sohns, den Hof zum Friden verliehen hat, den vorher der verstorbene Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller innehatte. Die Aussteller werden die Mutter auf dem Hof behalten, ihr Feuer und Licht geben, die bisher von ihr bewohnte Kammer belassen und ihr einen eigenen Winkel in der Stube geben. An allen Fronfasten bekommt sie 10 ß d und 1 Scheffel Fesen, alles Ravensburger Maßes bzw. Währung, 8 lb gesottenes Schmalz und 50 Eier, ferner Molke nach Bedarf. Wenn die Aussteller Fleisch genießen, darf sie dabei mitessen. Zu Martini bekommt sie 10 "risten" wohlbereitetes Werg "bis an die hechel" und 5 "risten" Hanf. Im Krankheitsfall erhält sie Pflege. Bett und Bettstatt kann sie bis zu ihrem Tod behalten, danach wird das Bett der Tochter Margarethe Nabholz ausgefolgt. Wenn die Mutter nicht auf dem Hof bleiben will, erhält sie jährlich 1 lb d Ravensburger Währung samt den übrigen Reichnissen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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