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Klage der Eheleute Johan Luterman und Agnes Crondrup auf der Hundtstegge ./. den Schumacher Heinrich Schneider. Die Kläger hatten ihren Sohn Martin dem Beklagten in die Lehre gegeben. Dieser soll den Jungen misshandelt und Sachen angenommen haben, die der Junge seinen Eltern gestohlen hatte. Der Junge ist aus der Lehre gelaufen, zu den Soldaten gegangen und bald gestorben. Die Kläger verlangen Schadensersatz, werden aber abgewiesen und verurteilt, dem Beklagten den Schaden zu ersetzen, den er dadurch erlitten hat, dass der Junge die Lehre nicht ausgehalten hat.

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Stadtarchiv Münster
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