Die von dem verstorbenen Klaus [von dem] Busche herrührenden Lehen, nämlich: 1.) drei Hufen Land vor Lachem [Stadtteil von Hessisch Oldendorf, Lkr...
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Urk. 14, 9269
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Münchhausen, Nr. 11
A I u, von Münchhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Mu >> Münchhausen, von >> 1740-1749
1746 August 13
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von dem verstorbenen Klaus [von dem] Busche herrührenden Lehen, nämlich: 1.) drei Hufen Land vor Lachem [Stadtteil von Hessisch Oldendorf, Lkr. Hameln-Pyrmont] und Helpsen [Gem., Samtgem. Nienstädt, Lkr. Schaumburg]; 2.) der halbe Zehnt vor [Hessisch] Oldendorf [Stadt, Lkr. Hameln-Pyrmont]; 3.) zwei Burghöfe in [Hessisch] Oldendorf; 4.) der Bulthof in Kathrinhagen [Ortsteil der Gem. Auetal, Lkr. Schaumburg] oder Almeschenborstel [Ortsteil der Gem. Auetal, Lkr. Schaumburg]; 5.) ein Hof zu Welsede [Stadtteil von Hessisch Oldendorf, Lkr. Hameln-Pyrmont]; 6.) das Gut zu Petzen [Stadtteil von Bückeburg, Lkr. Schaumburg]; 7.) ein halbes Pfund Geld zu Nordsehl [Gem., Samtgem. Niedernwöhren, Lkr. Schaumburg] und der Knick vor [Hessisch] Oldendorf, soweit er von Klaus [von dem] Busche gerodet worden war; des Weiteren die ehemaligen Lehen des Rabede Semel, die Klaus [von dem] Busche gekauft hatte, nämlich: 8.) eine Hufe Land vor [Hessisch] Oldendorf; 9.) ein Meierhof mit vier Hufen Land und zwei Kotstätten zu Welsede; 10.) ein Hof mit zwei Hufen Land zu Lachem; 11.) ein Hof und drei Hufen Land, eine Kotstätte und Zuworf [?] des Wassers zu Lachem; 12.) ein Hof und zwei Hufen Land zu Hülsede [Gem., Lkr. Schaumburg]; 13.) eine Kotstätte und elf Morgen Land zu Hülsede; 14.) eine Kotstätte zu Apelern [Gem., Samtgem. Rodenberg, Lkr. Schaumburg]; 15.) zwei Kotstätten zu Beckedorf [Gem., Samtgem. Lindhorst, Lkr. Schaumburg], wobei zu einer Kotstätte 20 Morgen Land gehören; 16.) eine Kotstätte zu [Hessisch] Oldendorf vor dem Broke im Gericht Rodenberg [Stadt, Lkr. Schaumburg], 17.) eine Kotstätte zu Venreder [Wüstung bei Feggendorf, Ortsteil der Gem. Lauenau, Samtgem. Rodenberg, Lkr. Schaumburg]; 18.) eine Kotstätte mit neun Morgen Land [zu Venreder]; 19.) ein freier Burghof zu Lauenau [Flecken, Lkr. Schaumburg]. [Ehemals Lehen der Grafen von Holstein-Schaumburg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Wilhelm Heppe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Wilhelm Heppe
Belehnte/r: Borries Hilmar und sein Bruder Ludolf Clamer von Münchhausen, Adolf Wilhelm, Otto Friedrich und Borries von Münchhausen, Brüder, Ferdinand von Münchhausen, sowie Georg Jakob von Münchhausen zu Lauenau, Sohn des verstorbenen Johann Christoph von Münchhausen
Almeschenborstel ist ein anderer Name für Kathrinhagen, vgl. Husmeier, Geschichtliches Ortsverzeichnis für Schaumburg, S. 277 Nr. 235.
Almeschenborstel ist ein anderer Name für Kathrinhagen, vgl. Husmeier, Geschichtliches Ortsverzeichnis für Schaumburg, S. 277 Nr. 235.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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