Friedrich Friesheimer, Richter in Stadtamhof, urteilt in seinem Gerichtsbrief für Propst Johannes von Rohr, dass Zinsschuldner des Hauses an der Regenbrücke in Stadtamhof ihr Gut nicht ohne Zustimmung des Stifts Rohr als Grundherrn verkaufen dürfen; ein Vorkaufsrecht des Stifts Rohr erkennt er nicht an. S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv