Eberhard von der Tann (Thann), Amtmann zu Wartburg (-burgk), an Johann, erwählten Abt des Stifts Fulda: sein Schwager Philipp Schenck zu Schweinsberg (Sweinsperg), Dekan des Stifts Fulda und Propst zu St. Johannisberg, hatte seinem verstorbenen Herrn Johann, Herzog zu Sachsen (-senn) und Kurfürst, mitgeteilt, daß der Abt ihn erneut mit der Propstei Allendorf (-dorff) begnadet habe, und deshalb um Schutz und Schirm gebeten. Ihn selbst hatte er ersucht, sich als dessen Rat und Diener beim Kurfürsten für ihn zu verwenden. Bis jetzt hat Eberhard keine Antwort erlangen können. Der Kurfürst hat dem Abt das Präsentationrecht auf diese Propstei nicht mehr zugestanden; die Konfirmation und die damit verbundene Nutzung habe stets ihm und seinen Vorfahren gehört. Da er nun die Propstei neben anderen, in seinem Fürstentum gelegenen geistlichen Gütern der Ritterschaft und der Landschaft überstellt habe, könne er der Bitte des Dekans nicht mehr entgegenkommen. Demnach wird Philipp die Propstei wohl weder gütlich noch auf dem Rechtsweg erlangen können; es wird wohl auch nicht zugelassen werden, diese, wie bisher üblich, mit Ordensleuten zu besetzen und als Propstei und geistliches Gut zu nutzen. Er bittet daher um einen Bericht zu den Rechten, die das Stift Fulda an der Propstei hat. Seines Wissens haben nicht Abt und Stift, sondern die Ordensleute die Nutzung empfangen. Man solle daher einen Vergleich mit dem jetzt regierenden Kurfürsten von Sachsen anstreben. Möglicherweise wird der Kurfürst von der Propstei abstehen und sie Eberhard wegen der geleisteten Dienste übertragen. Er will sich jedenfalls zugunsten des Stifts Fulda in der Sache verwenden. Bitte um Antwort.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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