Heinrich Eberhart, Bürger zu Hall, schenkt zu seinem Seelenheil den "armen geistlichen kinden und swestern, die man nennet die willigen armen und die da sint in der dritten regel sant Franciscen," nämlich Margarethe von Brettach und Mechthild von Weinsberg und ihren geistlichen Schwestern, Haus und Hofreite hinter dem Spital zwischen den Spitalscheuern, die er von Hans Hauswirt (Huswirt), Bürger zu Hall, gekauft hat, mit folgenden Auflagen: Es sollen darin immer sechs Schwestern wohnen, die der dritten Regel angehören müssen. Sie sollen keinen Sonderbesitz haben und niemand aufnehmen, der nicht Gemeinschaft halten will. Schwestern, die sich von ihnen trennen wollen, erhalten nur einen Mantel und einen Rock. Sie sollen den Franziskanerinnen in Heilbronn unterstehen.