Revers der Margarethe von Langenau, Witwe des Johann von Staffel, und deren Söhne Wilhelm Canonich zu Bleidenstadt, Johann und Hilger von Staffel gegen Erzbischof Richard von Trier für dessen ihnen laut Transsumpt vom gleichen Datum erteilte Erlaubnis, dem Schultheißen Emmerich Thielmann zu Molsberg ihre Lehengüter zu Molsberg mit Ausnahme des dortigen Burgsesses für 100 Gulden auf 6 Jahre verpfänden zu dürfen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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