Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen seinem Protonotar Alexander Bellendörfer und dem Prediger im Heiliggeiststift zu Heidelberg wegen der Wassernutzung. Alexander hatte von den pfalzgräflichen Vorfahren das Recht erhalten, im gemeinsam bewohnten Haus, das zum Predigeramt gehört und hinter dem Franziskanerkloster (denn barfußrn) liegt, den Abfluss des Kanzleibrunnens zu nutzen. Um daraus resultierenden Zank zu unterbinden, wird eine Teilung in einer Wasserstube im Kanzleigarten eingerichtet. Der dazugehörige Schlüssel wird dem Baumeister Lorenz Lechler (Lochlen) überantwortet, damit keiner einen Vorteil daraus ziehen mag, man jedoch bei Bedarf Zugriff auf den Schlüssel hat. Jede Seite bekommt die Hälfte des Wasserabflusses. Das Wasser sollen sie auf eigene Kosten empfangen und in ihre Häuser leiten. Der Pfalzgraf verspricht die Handhabung beider Seiten im Konfliktfall.