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Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten
des Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin
Maria [von Sp...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1570 November 1
Ausfertigung, Pergament, mit schwarzgelber Schnur angehängtes Majestätssiegel (stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unnser unnd des heiligen reichs statt Speyr den ersten tag des monats Novembris nach Cristi unnsers lieben Herren gepurt fünfftzehenhundert unnd im sibentzigisten unnserer reiche des römischen unnd hungerischen im achten unnd des beheimischen im zwayunndtzwaintzigisten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten des Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Maria [von Spanien], Balthasar und dem Kloster Fulda alle Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte bestätigt, insbesonders die Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Maximilian II. bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Balthasar gelobt im Gegenzug durch seine Bevollmächtigten, Johann [von] Klauer zu Wohra (Clauren von Wahra) und Georg Kornmann, Rechtsgelehrter (der rechten lerern), unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust, die in den bestätigten Privilegien aufgezählten Strafen und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Speyer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Tax- und Registraturvermerk
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Maximilian [links unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ad mandataum sacrae caesarae / maiestatis proprium / R[egistrata] Obernburger propria [?] [rechts auf der Plica])
Mittig unter der Plica: (Regalia für den abbt zu Fulda).
Auf der Rückseite wird als Taxator [Christoph] Ungelter von Deissenhausen (Theisenhausen) genannt.
Vgl. zum Privileg Maximilians I. Nr. 1292.
Links unter der Plica: (Daniel [Brendel von Homburg] archiepiscopus / Moguntinus manu propria; [links darunter:] Vidit Jo. Bap. Weber d. [?]).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.